Gifte in Schweizer Haushalten
Gifte und Chemikalien in Schweizer Haushalten sind vielfältig: z. B. als Spülmittel in der Küche, Kosmetik im Badezimmer, als Dünger im Garten oder Lösungsmittel in der Werkstatt. In der Schweizer Bevölkerung kommt es pro Jahr zu über 11 000 Vergiftungen und Verätzungen.
Gifte im Griff
Je weniger Gifte und Chemikalien im Haushalt vorhanden sind, desto geringer ist die Unfallgefahr. Und damit die vorhandenen Putzmittel & Co. möglichst keinen Schaden anrichten, sind die folgenden Tipps sinnvoll:
- Beim Einkauf Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise beachten, giftige durch ungiftige Produkte ersetzen.
- Kinder dürfen giftige Produkte und Medikamente nicht erreichen. Als Lager eignet sich ein abschliessbarer Schrank, montiert in einer Höhe von mindestens 1,6 m.
- Gifte, Chemikalien und Medikamente immer in der Originalverpackung aufbewahren und nicht umfüllen – vor allem nicht in Lebensmittelbehälter. Sonst besteht Verwechslungsgefahr.
- Schutzhandschuhe und beim Umgang mit starken Säuren und Laugen eine Schutzbrille tragen.
- Bei Dämpfen gut lüften. Und immer nur ein Produkt aufs Mal verwenden, um ungewollte chemische Reaktionen zu vermeiden.
- Mindestens einmal pro Jahr die abgelaufenen und nicht mehr benötigten Gifte, Chemikalien und Medikamente den Verkaufsstellen zurückbringen.
Erste Hilfe bei Vergiftungen
Zeigt jemand schwere Symptome wie Bewusstlosigkeit, Atem- oder Kreislaufstillstand, sofort die Ambulanz 144 alarmieren. Ansonsten hilft Tox Info Suisse unter 145 weiter.
Grundsätzlich gilt bei Vergiftungen: Bei sich selbst oder der betroffenen Person kein Erbrechen herbeiführen. Giftige Substanzen können so in die Lunge gelangen. Bei ätzenden Substanzen wird die Speiseröhre ein zweites Mal verätzt.
Es helfen die folgenden, wichtigen Erste-Hilfe-Massnahmen:
Nach Einnahme, wenn der oder die Betroffene wach ist:
- 1 bis 2 dl Wasser, Tee oder Sirup trinken. Bei ätzenden Substanzen möglichst schnell bis max. 30 Minuten nach Einnahme, bei schäumenden Substanzen nur einen Schluck trinken.
Nach Einatmen:
- Für frische Luft sorgen. Vorsicht bei geschlossenen Räumen, Silos und Gruben: Die Retterinnen und Retter dürfen sich nicht selbst gefährden.
Nach Hautkontakt:
- Benetzte Kleider entfernen.
- Haut unter fliessendem Wasser spülen.
- Wenn die Haut nicht verätzt ist: gründlich mit Seife und Wasser reinigen.
Nach Augenkontakt:
- Auge während mindestens 10 Minuten unter fliessendem Wasser spülen.
- Kopf auf die Seite des verletzten Auges neigen, um das nicht betroffene Auge zu schonen.
Bei Bewusstlosigkeit, Atem- oder Kreislaufstillstand:
- Fremdkörper aus Mund und Rachen entfernen (Gebiss, Tablettenreste, Erbrochenes).
- Enge Kleider lockern.
- Bei Bewusstlosigkeit und normaler Atmung: Seitenlage.
- Bei Bewusstlosigkeit und fehlender Atmung: Wiederbelebungsmassnahmen einleiten.